Verfahren des Sondergerichts
Vergehen gegen §§ 2 Abs. 1 und 2 des Heimtückegesetzes / Anklage vom 21.08.1942
Klinger, Heinrich
Der Beschuldigte, der beim Postamt Hof als Mechaniker angestellt war, soll, nachdem ihm die
Gewährung von Urlaub versagt worden war, am 03.07.1942 gegenüber drei Mitarbeiterinnen
des Hauptpostamtes Hof während eines Gesprächs erklärt haben „Ich scheisse auf die
deutschen Soldaten“ und „Ich scheisse auch auf die deutsche Reichspost“.
In seiner Beschuldigtenvernehmung vom 18.07.1942 hatte er angegeben, dass seine
Kolleginnen ihm gegenüber geäußert hätten, die Soldaten würden zum Teil schon lange ohne
Urlaub an der Front sein. Mit seinen Äußerungen hätte er nur zum Ausdruck bringen wollen,
dass ihm gleichgültig sei, welchen Urlaub andere bekämen, er hätte sich nicht verächtlich über
die Soldaten selbst äußern wollen.
Nach seiner Festnahme am 03.07.1942 wurde Heinrich Klinger in Polizeihaft im Gerichtsgefängnis
Hof genommen. Aufgrund eines Haftbefehls vom 11.07.1942 befand sich der Beschuldigte seit 18.07.1942
in Untersuchungshaft im Gerichtsgefängnis Hof und ab 27.08.1942 im Gerichtsgefängnis Bayreuth.
Mit Datum 21.08.1942 erhob die Staatsanwaltschaft wegen Vergehens gegen §§ 2 Abs. 1 und 2
des Heimtückegesetzes Anklage zum Sondergericht Bayreuth. Die Strafverfolgung aus § 2 Heimtückegesetz wurde durch Erlass des
Reichsministers der Justiz vom 19.08.1942 angeordnet.
Der Termin zur Hauptverhandlung vor dem Sondergericht Bayreuth wurde anberaumt auf den 03.09.1942.
Zu einer Verhandlung kam es jedoch nicht mehr, da sich der Angeklagte zuvor am 29.08.1942 in der Beruhigungszelle erhängte.
Der Angeklagte hat sich am 29.08.1942 in der Beruhigungszelle erhängt.
