Verfahren des Sondergerichts
Verbrechen und Vergehen nach § 4 der VolksschädlingsVO, der Kriegswirtschaft-VO und der PreisrechtsstrafVO / kein Hauptverhandlungstermin vor dem Sondergericht infolge der seinerzeitigen Kriegsverhältnisse
Kraft, Hermine, geb. Bscheidl
Bscheidl, Alois
Bscheidl, Therese, geb. Zann
Alois Bscheidl pachtete im Oktober 1935 die Gastwirtschaft des Unterkunftshauses des
Fichtegebirgsvereins e.V. am Ochsenkopf in Fleckl. Am 15.11.1940 wurde dort ein KLV-
Lager eingerichtet (Anm.: KLV = Kinderlandverschickung). Um die Verpflegung kümmerte
sich Therese Bscheidl, die Ehefrau des Alois Bscheidl, und deren Tochter, die Angeklagte
Hermine Kraft.
Den Angeklagten wurde zur Last gelegt, die Rationen der Kinder gekürzt und die Lebensmittel
für die eigene Gastwirtschaft verwendet zu haben. Außerdem wurde ihnen das „Erschwindeln
von Verpflegungsgeldern“, die gemeinschaftliche Unterschlagung von Beständen des KLV-
Lagers sowie eine Scharzschlachtung zur Last gelegt. Therese Bscheidl soll zudem zwei
Hausgehilfinnen zum Meineid verleitet zu haben.
Der Beschuldigte Bscheidl, Alois befand sich im Zeitraum 26.08.1944 bis 09.09.1944 und seit
27.09.1944 in Untersuchungshaft im Gerichtsgefängnis Bayreuth.
Die Beschuldigte Bscheidl, Therese wurde am 08.09.1944 festgenommen und befand sich seit
09.09.1944 in Untersuchungshaft im Gerichtsgefängnis Bayreuth.
Die Beschuldigte Kraft, Hermine befand sich nicht in Untersuchungshaft.
Mit Datum 13.03.1945 erhob die Staatsanwaltschaft wegen Verbrechens und Vergehens nach
§ 4 der Volksschädlingsverordnung, der KriegswirtschaftsVO und der PreisrechtsstrafVO Anklage zum
Sondergericht Bayreuth.
Weiterer Verfahrensgang:
Die Hauptverhandlung des Sondergerichts Bayreuth wurde auf den 14.04.1945 terminiert, musste
aber „infolge der seinerzeitigen Kriegsverhältnisse“ wieder abgesetzt werden
(Anm.: tatsächlich endete der Krieg in Bayreuth auch am 14.04.1945).
Der Angeklagte Alois Bscheidl wurde im August / September (wegen einer anderen Straftat)
von dem mittleren amerikanischen Militärgericht Ansbach zu einer Gefängnisstrafe von 1 Jahr
verurteilt. Hiervon verbüßte er 9 Monate in der JVA St. Georgen-Bayreuth.
Die Strafakten des Sondergerichts Bayreuth hatte das Militärgericht beigezogen. Sie sind
offenbar nicht oder nicht mehr vollständig zurückgeleitet worden.
Im Hinblick auf die unvollständigen und nicht mehr rekonstruierbaren Strafakten wurde
das Verfahren gegen die beiden Angeklagten Alois und Therese Bscheidl mit Beschluss der
Strafkammer des Landgerichts Bayreuth vom 13.04.1949 gemäß § 205 StGB vorläufig eingestellt.
