Verfahren des Sondergerichts
Verbotener Umgang mit Kriegsgefangenen / Keine Verhandlung vor dem Sondergericht Bayreuth wegen vorherigen Suizids
Bächer, Frieda, geb. Sachs
Die Angeklagte soll fortgesetzt vorsätzlich mit dem belgischen Kriegsgefangenen Artur
Pecheur (Gef.Nr. 46566) in einer Weise Umgang gepflogen haben, die das gesunde
Volksempfinden gröblich verletzt habe. Ab Mai 1942 soll die Angeklagte, deren Ehemann Soldat
der Wehrmacht war, eine Liebesbeziehung zu einem Kriegsgefangenen, den sie bei ihrer
Arbeit als Kontoristin in einer Kolonialgroßwarenhandlung in Helmbrechts kennengelernt
hatte, geführt haben. Hierbei soll es im August 1942 in einem Wald in der Nähe der Ortschaft
Schauenstein zu heimlichen Treffen mit dem Kriegsgefangenen gekommen sein, in deren
Verlauf der Kriegsgefangene mit der Angeklagten in zwei Fällen den Geschlechtsverkehr
vollzogen haben soll. Ihr vierjähriges Kind soll die Angeklagte während der Ausübung des
Geschlechtsaktes abseits in den Wald gesetzt haben.
Die Angeklagte befand sich nicht in Untersuchungshaft.
Mit Datum 17.09.1942 erhob die Staatsanwaltschaft wegen fortgesetzter Zuwiderhandlung nach
§ 4 der WehrkraftschutzVO (Verordnung zur Ergänzung der Strafvorschriften zum Schutze der Wehrkraft des Deutschen
Volkes vom 25.11.1939) in Verbindung mit der Verordnung über den Umgang mit Kriegsgefangenen
vom 11.05.1940 Anklage zum Sondergericht Bayreuth.
Der Termin zur Hauptverhandlung wurde anberaumt auf den 24.09.1942.
Zu einer Verhandlung kam es nicht mehr, das sich die Angeklagte am 13.09.1942 gegen 13.00 Uhr
in ihrer Wohnung in Helmbrechts das Leben nahm, indem sie sich mit Leuchtgas vergiftete.
genommen (mit Leuchtgas vergiftet).
Die Angeklagte hat sich am 13.09.1942 gegen 13.00 Uhr in ihrer Wohnung in Helmbrechts das Leben
genommen (mit Leuchtgas vergiftet).

