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Verfahren des Sondergerichts

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Fortgesetztes Verbrechen nach § 4 WehrkraftschutzVO v. 25.11.1939 / Anklageschrift vom 24.03.1945

SG 15/45
1 a SG 367/44
Staatsarchiv Nr. 179

Kaiser, Babette, geb. Waldmann

Geburtstaggeb. am 03.09.1906 in Schaitz / Pechgraben
BerufSpinnereiarbeiterin
Familienstandverheiratet
Wohnort Bayreuth, Birkenstr. 4
24.03.1945
Beschreibung der angelasteten Tat

Die Angeklagte war bei der Baumwollspinnerei Bayerlein in Bayreuth beschäftigt. Dort
war auch der belgische Kriegsgefangene Charles Depret, geb. 11.02.1909 in Strault / Belgien,
Kr.Gef.Nr. 50562, eingesetzt, der sich seit Mai 1940 in deutscher Kriegsgefangenschaft befand
und seit Juli 1940 in der Baumwollspinnerei arbeitete.

 

Der Angeklagten wurde zur Last gelegt, den Kriegsgefangenen im Zeitraum Mai bis November
1944 mehrfach in ihrer Wohnung empfangen und ihm dort Essen gegeben zu haben. In ihrer
Wohnung sei es dann auch zu sexuellen Kontakten mit dem Kriegsgefangenen gekommen.

Die Beschuldigte wurde am 20.11.1944 festgenommen und befand sich vom 12.12.1944 bis 23.12.1944
in Untersuchungshaft im Gerichtsgefängnis Bayreuth.

Mit Datum 24.03.1945 erhob die Staatsanwaltschaft wegen fortgesetzten Verbrechens nach § 4
WehrkraftschutzVO v. 25.11.1939 Anklage zum Sondergericht Bayreuth.
 

Weiterer Verfahrensgang:

 

- Am 26.03.1945 ordnete der Vorsitzende des Sondergerichts Bayreuth, PräsLG Brehm,
   die Hauptverhandlung an auf
                                               Montag, 16.04.1945, 9.00 Uhr

- Rechtsanwalt Dr. Rudolf Meyer, der Verteidiger der Angeklagten, gab mit Schriftsatz
   vom 28.03.1945 zu bedenken, dass die Strafverhandlung des Gerichts der Division 413,
   Zweigstelle Amberg, gegen den Kriegsgefangenen Depret am 18.04.1945 stattfinde
   und er deshalb anheim gebe, das Ergebnis dieser Verhandlung abzuwarten.

- Auf diesen Antrag hin verlegte der Vorsitzende des Sondergerichts am 29.03.1945
   den Verhandlungstermin auf

                                                Mittwoch, 18.04.1945, 9.00 Uhr

 

 - Zu der Verhandlung kam es wegen des Kriegsendes in Bayreuth am 14.04.1945 nicht mehr.

 

 - Über das weitere Schicksal der Angeklagten geben die Akten keine Auskunft

 

 

 

 

Urteil
Der Krieg endete in Bayreuth vier Tage vor dem vorgesehenen Verhandlungstermin,
sodass es nicht mehr zu einem Urteil des Sondergerichts kommen konnte.
Vollstreckung

Krumbholtz, Karl

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