

Ó LG Bayreuth
Nachdem in der NS-Zeit im Bezirk des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg zunächst ausschließlich an dessen Sitz ein Sondergericht installiert war, wurden mit Wirkung vom 20.06.1942 auch in Bayreuth (für die Bezirke der Landgerichte Bayreuth und Hof) sowie vom 01.09.1942 in Würzburg (für die LG-Bezirke Würzburg und Aschaffenburg) gebildet.
Das Sondergericht am Landgericht Bayreuth existierte und war tätig bis zur Befreiung Bayreuths durch die US-Army am 14. April 1945. Vorsitzende des Sondergerichts waren Dr. Hans Wilhelm (Willy) Schmitt (20.06.1942 bis 07.02.1943) und Rudolf Brehm (08.02.1943 bis Kriegsende), der seit 01.08.1943 zugleich Präsident des Landgerichts Bayreuth war.
Verschiedenen Berichten ist zu entnehmen, dass auch der Volksgerichtshof bereits ab Herbst 1944 im Saal 100 des Justizpalastes (heute Sitzungssaal 1.049) in Bayreuth tagte. Nachdem am 3. Februar 1945 das Gebäude des Volksgerichtshofs in Berlin durch Bombardements zerstört worden war, wurde er auf Anordnung Hitlers nach Potsdam ausgelagert und die für Hoch- und Landesverrat zuständigen Senate nach Bayreuth verlegt. Am 6. Februar wurden deshalb mehrere hundert Häftlinge vom Berliner Westhafen zunächst per Lastkähnen bis Coswig, von dort per Zug nach Bayreuth transportiert, wo am 17. Februar die überlebenden 193 männlichen und 28 weiblichen Gefangenen ankamen und im Gefängnis St. Georgen-Bayreuth inhaftiert wurden.
Eine für den 14. April angesetzte Erschießung aller in Bayreuth inhaftierten politischen Gefangenen fand nicht mehr statt, da am gleichen Tag amerikanische Soldaten die Stadt erreichten. Die Gefangenen des Zuchthauses, darunter der spätere Bundestagspräsident Eugen Gerstenmaier, wurden an jenem Vormittag von ihrem geflohenen Mithäftling Karl Ruth befreit. Dieser Teil der Geschichte des Volksgerichtshofs in Bayreuth ist bis heute weitgehend unbekannt, seine mögliche Tätigkeit in Bayreuth unerforscht geblieben.
Die vor dem Bayreuther Sondergericht verhandelten Verfahren - u.a. wurden vom Sondergericht Bayreuth 14 Todesurteile, die beiden letzten nur wenige Tage vor Kriegsende, verhängt - sind zwar weitestgehend bekannt, zumal es hierzu auch bereits mehrere Veröffentlichungen (u.a. von dem vormals als Rechtspfleger am Landgericht Bayreuth tätigen Helmut Paulus) gibt. Allerdings existiert weder eine systematische Darstellung aller Bayreuther Sondergerichtsverfahren, erst recht nicht der in Bayreuth verhandelten Verfahren des Volksgerichtshofs, noch eine strukturierte und vollständige Übersicht und Einsichtsmöglichkeit für die Öffentlichkeit. Auch im Bayreuther Justizpalast erinnerte bis in die 2020er Jahre hinein nichts an diese dunkle Zeit deutscher Justizgeschichte. Über die handelnden Personen, also die am Sondergericht tätigen Richter und Staatsanwälte, war bislang wenig bis nichts bekannt.
Diese fehlende Aufarbeitung betrifft ein doppeltes Versagen der deutschen Justiz im 20. Jahrhundert: das Versagen der Justiz, ihrer Richter und Staatsanwälte, während der NS-Zeit und ein weiteres Mal in der Nachkriegszeit, in der das während der NS-Zeit begangene deutsche Justizunrecht weitgehend und am Ende dauerhaft ungesühnt blieb. Das Landgericht Bayreuth sah sich daher in der Verpflichtung, nicht nur sämtliche Verfahren, sondern auch die Biografien aller beteiligten Richter und Staatsanwälte - in jener Zeit hatten nur Männer jene Ämter inne - zu erforschen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Treppenaufgang im Justizpalast Bayreuth vor dem Sitzungssaal 100 (© LG Bayreuth)
Bei unserer mehrjährigen und sehr aufwändigen, vollständig ehrenamtlich geleisteten Arbeit war uns stets bewusst, dass wir mit dem Forschungsprojekt nicht einmal im Ansatz eine Wiedergutmachung für das doppelte Versagen deutscher Justiz im 20. Jahrhundert leisten können. Mit der Veröffentlichung unserer Forschungsergebnisse wollen wir auch nicht nachträglich anklagen oder gar urteilen. Auch die hier veröffentlichten Verfahren sollen von uns nicht nachträglich bewertet werden. Aber wir wollen zeigen, was in der Bayreuther Justiz in genau diesem Justizpalast (auch) geschehen ist, wie Justiz in einer menschenverachtenden Diktatur funktioniert hat und wie sich deutsche Richter und Staatsanwälte daran aktiv beteiligt haben. Wir wollen anhand der von uns bewusst unkommentiert gebliebenen Veröffentlichung der vollständigen Originalurteile zeigen, wie juristische Sprache auch für diktatorische Systeme nutzbar gemacht werden kann und weshalb Sprache immer der erste Schritt zur Gewalt ist. Wir wollen nicht zuletzt zeigen, warum Richter und Staatsanwälte, die sich am NS-Unrechtsstaat aktiv beteiligt hatten, nach dem Krieg weitgehend unbehelligt geblieben sind.
Auch mit der Darstellung der Biografien der beteiligten Richter und Staatsanwälte wollen wir nicht persönlich bewerten, zumal niemand von uns heute zu sagen imstande ist, wie er oder sie sich verhalten hätte oder würde. Die Biografien sollen aber aufzeigen, dass offensichtlich weder sozialer Stand noch wissenschaftliche oder kulturelle Bildung vor dem aktiven Mitwirken an einem rassistischen und menschenverachtenden System schützen und dass es wohl andere Eigenschaften sind, die dies vermögen.
Letztlich soll unsere Forschungsarbeit jeder Nutzerin und jedem Nutzer die Möglichkeit geben, über die Information hinaus nicht nur über Aufgabe, Bedeutung und Folgen gerichtlicher Tätigkeit, sondern auch über die eigene Einstellung zu „Recht und Gesetz“ zu reflektieren. Justiz existiert immer in einer Gesellschaft mit einer Gemeinschaftsordnung. Die Fragen zur Ausgestaltung dieser Gemeinschaftsordnung stellen sich immer wieder neu und müssen von jedem Mitglied einer Gesellschaft für sich und letztlich für alle immer wieder neu beantwortet werden. Die hier veröffentlichten Forschungsergebnisse sollen Jeder und Jedem Anregung und Möglichkeit geben, sich hierüber eine eigene Meinung zu bilden.
