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während der NS-Diktatur
zur Nachkriegszeit

Der Fall "Sommer"

02_Kollektionen/Besondere
03.07.1958

Richter Paulus und der „Henker von Buchenwald“

- Matthias Burghardt -

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Die Justiz ist in einem Rechtsstaat die dritte der drei Gewalten. Ihre maßgebliche Aufgabe ist die Kontrolle der Exekutive (Regierung und Verwaltung), die Überwachung der Einhaltung des Rechts und der Schutz des Einzelnen, insbesondere seiner Grundrechte. Dieses austarierte System eines Rechtsstaats kann dann keine Wirkung mehr entfalten und sogar ins Gegenteil verkehrt werden, wenn Justiz zum reinen Machtinstrument der Exekutive gemacht wird oder sich als solches freiwillig zur Verfügung stellt. Die Justiz im Dritten Reich ist ein solches Beispiel.

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