Was war der Volksgerichtshof?

- Matthias Burghardt -

Durch das Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Strafrechts und des Strafverfahrensrechts vom 24. April 1934 (RGBl I S. 341), auch „Verratsnovelle“ genannt, wurde - zunächst als Provisorium, durch Gesetz vom 18.04.1936 als Dauerorgan - der Volksgerichtshof zur „Aburteilung von Hochverrats- und Landesverratssachen“ geschaffen.
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Das

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in der Bildmitte Roland Freisler, Präsident des Volksgerichtshofs

Das
Sitzungssaal des VGH im Berliner Kammergericht - heutige Ansicht (© Matthias Burghardt)
Nach dem Reichstagsbrandprozess vor dem Reichsgericht, bei dem der behauptete Täter Marinus van der Lubbe zum Tode verurteilt und die vier mitangeklagten Funktionäre der Kommunistischen Partei(1) freigesprochen worden waren, entschied Adolf Hitler, politische Straftaten der unabhängigen Justiz zu entziehen, und ordnete die Bildung des von ihm so benannten Volksgerichtshofs an.(2) Dies erfolgte durch Artikel III des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Strafrechts und des Strafverfahrens vom 24. April 1934, das am 2. Mai desselben Jahres in Kraft trat.
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Brennender Reichstag -aufgenommen am 27. Februar 1933- Autor/-in unbekannt-lizenzfrei

Am 14. Juli 1934 fand in der Prinz-Albrecht-Straße 5(3)eine Versammlung hochrangiger Persönlichkeiten und NS-Funktionäre statt; auf dieser proklamierte NS-Justizminister Franz Gürtner den Volksgerichtshof für eröffnet. Der Volksgerichtshof wurde zunächst als Sondergericht eingerichtet, welches am 1. August 1934 in Berlin die Arbeit aufnahm. In der ersten Zeit seines Bestehens bemühten sich hochrangige Regierungsvertreter um die Verlegung von bereits laufenden Gerichtsverfahren gegen Regimegegner an den Volksgerichtshof. So soll aufgrund einer persönlichen Intervention von Hermann Göring das am Reichsgericht in Leipzig mit der Anklageerhebung eingeleitete Justizverfahren gegen die Anführer der linkssozialistischen Widerstandsgruppe „Der Rote Stoßtrupp“ 1934 an den Volksgerichtshof verlegt worden sein. Dieses Verfahren war der zweite Prozess des Sondergerichts überhaupt.
Mit Gesetz vom 18. April 1936 wurde der Volksgerichtshof in ein so genanntes „ordentliches Gericht“ umgewandelt(4) Er bestand zunächst aus 3 Senaten mit jeweils fünf Richtern, von denen jedoch nur zwei die Befähigung zum Richteramt benötigten. Infolge der steigenden Verfahrenszahlen wurde 1935 ein vierter, 1941 der 5. und 1942 der 6. Senat eingerichtet.(5)

Das
Gedenktafel Bellevuestraße Berlin (© Matthias Burghardt)
Die Präsidenten des Volksgerichtshofs waren
  • Fritz Rehn (geschäftsführend)                         
    01.07.1934 - 18.09.1934
  • Wilhelm Bruner (geschäftsführend)             
    19.09.1934 - 30.04.1936

  • Otto Georg Thierack                                               
    01.05.1936 - 19.08.1942

  • Roland Freisler                                                           
    20.08.1942 - 03.02.1945

  • Wilhelm Crohne (geschäftsführend)           
    04.02.1945 - 11.03.1945

  • Harry Haffner                                                              
    12.03.1945 - 24.04.1945

Die noch heute wohl bekanntesten Fälle, die vor dem Volksgerichtshof landeten, waren die Schauprozesse gegen Mitglieder der Widerstandsgruppe „Weiße Rose, die am 22. Februar und am 19. April 1943 im Münchner Justizpalast durchgeführt wurden, und die im Plenarsaal des Berliner Kammergerichts nach dem fehlgeschlagenen Attentat vom 20. Juli 1944 durchgeführten Schauprozesse gegen Beteiligte am militärischen Widerstand.
Motiv für die Wahl des Kammergerichtssaals war Hitlers Wunsch, diese Verhandlungen für einen geplanten Propagandafilm mit verborgenen Kameras filmen zu lassen, wofür jedoch der Verhandlungssaal an seinem Sitz in der Bellevuestraße aus Kapazitäts- oder anderen Gründen als ungeeignet erschien.
Vom August 1944 bis Januar 1945 verhängte der Volksgerichtshof viele seiner über 200 Todesurteile gegen die Verschwörer, oft unter dem Vorsitz Freislers, im Festsaal des Kammergerichts vor Hunderten handverlesenen Zuschauern.
Das

Roland Freisler (1944)
Bildquelle: BArch Bild 151-17-15 / CC-BY-SA 3.0

Das
Bildquelle: BArch B 145 Bild-P054489, Berlin, Ruine des Volksgerichtshofes

Bei einem schweren Luftangriff der westlichen Alliierten auf Berlin am 3. Februar 1945 wurde das Gebäude des Volksgerichtshofs in der Berliner Bellevuestraße zerstört und Freisler tödlich verletzt. Hierauf ordnete Hitler zwei Tage später an, den Volksgerichtshof nach Potsdam auszulagern und die für Hoch- und Landesverrat zuständigen Senate nach Bayreuth zu verlegen.

Harry Haffner, der letzte Präsident des Volksgerichtshofs, versuchte nach der Verlegung der Reichsregierung nach Schleswig-Holstein Ende April 1945 noch einmal, den Volksgerichtshof ebenfalls zu verlegen und in Bad Schwartau neu zu etablieren. Dies blieb jedoch erfolglos, denn die Besetzung Bad Schwartaus durch die englischen Truppen am 2. Mai 1945 verhinderte dies.

Am 20. Oktober 1945 löste der Alliierte Kontrollrat mit der Proklamation Nr. 3 den Volksgerichtshof endgültig auf.(6) Bis Kriegsende hatte der Volksgerichtshof ca. 16.700 Menschen verurteilt, davon ca. 5.200 zum Tode.(7)

Der Bundesgerichtshof (BGH) billigte im Jahre 1956(8) den Angehörigen des Volksgerichtshofs das so genannte Richterprivileg zu, wonach keiner wegen Rechtsbeugung oder anderer Delikte verurteilt werden könne, wenn er sich an damals geltende Gesetze gehalten bzw. das Unrecht seines Tuns nicht erkannt habe. Erst mehr als 50 Jahre nach Kriegsende wurden mit dem Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege(9) alle Urteile des Volksgerichtshofs aufgehoben.
(1) der Vorsitzende der kommunistischen Reichstagsfraktion Ernst Torgler sowie die bulgarischen Kommunisten Georgi Dimitroff, Blagoj Popoff und Wasil Taneff
(2) Ingo Müller hält (in Furchtbare Juristen - Die unbewältigte Vergangenheit der deutschen Justiz, S. 178) die Zuschreibung des Reichstagsbrandes als Motiv für die Errichtung des VGH für „reine Spekulation. Bereits in „Mein Kampf“ habe Hitler ausgeführt, „dass einst ein deutscher Nationalgerichtshof etliche Zehntausend der organisierenden und damit verantwortlichen Verbrecher des Novemberverrats und alles dessen, was dazugehört, abzuurteilen und hinzurichten hat.“
(4) von 1935 bis zur Zerstörung am 3. Februar 1945 hatte der Volksgerichtshof seinen Sitz im ehemaligen Wilhelms-Gymnasium in der Bellevuestraße 15, unweit vom Potsdamer Platz. Auf dem Gelände steht heute das Sony Center.
(5) Jahntz: Diener des Unrechts - Funktionen und Selbstverständnis der NS-Strafjustiz, in Weber/Piazolo: Justiz im Zwielicht
(6) Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland Nr. 1, 29. Oktober 1945 S. 22 ff.
(7) Topographie des Terrors, Ausstellung Der Volksgerichtshof 1934-1945 – Terror durch „Recht”
(8) BGH, Urteil v. 07.12.1956, Az.: 1 StR 56/56
(9) NS-AufhG v. 25.08.1998, BGBl. I 1998, S. 2501