Spieß, Ernst
Ernst Spieß wurde am 10.10.1900 in München als Sohn der Rechnungsratseheleute Baptist Spieß und seiner Frau Babatte, geb. Maurer, geboren.
Er nahm als junger Mann von Juni 1918 bis Januar 1919 am 1. Weltkrieg teil. Aber auch nach dem Krieg beteiligte er sich in den Jahren 1919 bis 1921 auf Seiten der Freikorps Oberland und Reichsflagge an den Nachkriegskämpfen im Ruhrgebiet und in Oberschlesien.
Ernst Spieß war katholisch und seit 20.12.1930 verheiratet mit Alice Johanna Spieß, geb. Faber (geb. 11.05.1904). Aus der Ehe sind drei Kinder hervorgegangen;
Die Eheleute waren wohnhaft in Bamberg, Hindenburgplatz (Marienplatz) 14.
Spieß erhielt in den Monaten April und Mai 1935 eine kurzfristige militärische Ausbildung bei der Wehrmacht. Zu Beginn des 2. Weltkrieges wurde er (am 25.08.1939) als Soldat eingezogen und nahm bis 12.01.1940 als Kanonier an den Kämpfen teil.
Er wurde am 29.04.1945 von der US-Army festgenommen und starb kurze Zeit später am 23.05.1945 im Internierungslager Hersbruck.
Ernst Spieß legte am 22.06.1928 die Große Juristische Staatsprüfung ab.
Vom 28.12.1928 bis 31.01.1931 war er zunächst als Rechtsanwalt in Würzburg tätig, bevor er am 01.02.1931 Gerichtsassessor und Grundbuchkommissar am Amtsgericht Coburg wurde.
Seine weiteren beruflichen Stationen waren
- 01.09.1931-30.04.1933 Amtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Coburg
- 01.05.1933-30.04.1935 Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Coburg
- ab 01.05.1935 I. Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bamberg
- ab 01.01.1942 I. Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg
- ab 01.06.1943 Landgerichtsdirektor bei dem LG Bamberg
Als Erster Staatsanwalt in Bamberg war er auch an insgesamt 19 Todesurteilen (vgl. BayHStA MJu 26937) des Sondergerichts Bamberg beteiligt, u.a.
- SG 1/42 (StaBa Rep. K 105 Nr. 1540)
Verfahren gegen Karl Winterling u.a. - SG 28/42 (StaBa Rep. K 105 Nr. 1567)
Verfahren gegen Andrzej Gluszak - SG 139/42 (StaBa Rep. K 105 Nr. 1675)
Verfahren gegen Willibald Ebner u.a. - SG 142/42 (StaBa Rep. K 105 Nr. 1678)
Verfahren gegen Erich Lange u.a. - SG 180/42 (StABa, Generalakten OLG Bamberg, Rep K 100/V Nr. 2613) Verfahren gegen Witold Szott, Ludwig Kantor und Franz Kozik. Mit Urteil des SG Bamberg vom 29.06.1942 wurde der polnische Staatsangehörige Szott wegen Verbrechens nach Nr. II und III Abs. 2 der PolenstrafrechtsVO i.V.m. einem Verbrechen nach § 1 der GewaltverbrecherVO, Totschlag und Raufhandel zum Tode verurteilt. Der Verurteilte wurde am 31.07.1942 hingerichtet
- SG 190/42 (StABa, Generalakten OLG Bamberg, Rep K 100/V Nr. 2613), in dem das SG Bamberg mit Urteil vom 30.06.1942 den Angeklagten Willi Berkholz, geb. 09.10.1900, als Volksschädling zum Tode verurteilte.
- SG 285/42 (StABa, Generalakten OLG Bamberg, Rep K 100/V Nr. 2613), in dem der Angeklagte Siegfried Fuss, geb. am 08.09.1913, mit Urteil des SG Bamberg vom 29.09.1942 als Volksschädling zum Tode verurteilt wurde .
Im Oktober 1938 wurde er vom Reichsjustizministerium - u.a. zusammen mit dem Landgerichtsrat Dr. Robert Hagen aus Hof - an das durch VO vom 30.09.1938 über die Errichtung von Sondergerichten in den sudetendeutschen Gebieten – neuerrichtete Sondergericht in Karlsbad (heute Karlovy Vary in Tschechien) abgeordnet (vgl. Dokumente).
Am Sondergericht Bayreuth war Spieß - als Staatsanwalt - im März und April 1945 noch an insgesamt 6 Verfahren beteiligt, in denen es jedoch nicht zu einem Todesurteil kam.
Spieß war Mitglied
- NSDAP (Mitglieds-Nr. 8 064 182) seit 01.07.1940
- Stahlhelm BDF seit Dezember 1930 und bis zur Überführung in die SA
- Sa, dort zumm 01.04.1935 wegen Einberufung in das Heer ehrenvoll ausgeschieden
- NSRB seit 03.11.1934
- NSV seit 01.12.1935
- RKB
- RLB
Spieß war auch aktiv bei der NSDAP tätig. So war er seit 27.02.1943 sog. Bannrechtsreferent des Bannes 305 Bamberg der HJ und seit 15.04.1943 Leiter der Rechtsberatungsstelle der Kreisleitung Bamberg der NSDAP.
Bis Ende Januar 1945 war er zudem sog. Lenkungsreferent des Reichsjustizministeriums.
Spieß erhielt die Sudetenerinnerungsmedaille und das Kriegsverdienstkreuz II. Klasse ohne Schwerter.
Nach dem Tod von Spieß stellte sich in der Nachkriegszet die Frage der Hinterbliebenenversorgung und damit, ob aufgrund der politischen und beruflichen Tätigkeit des Verstorbenen ein Verfahren nach Art. 37 des Befreiungsgesetzes durchzuführen sei.
Der Vorsitzende des Vorprüfungsausschusses beim LG Bamberg schrieb hierzu in seiner Feststellung vom 10.10.1947 abschließend:
„Nach alldem erscheint die Einstufung des Betroffenen in die Klasse der Belasteten vom Standpunkt des öffentlichen Klägers (Schullz Befreiungsgesetz Anm. zum Art. 37) angezeigt. Es ist deshalb die Einleitung eines Verfahrens gem. Art. 37 Befreiungsgesetz geboten.“
Weinkauff, zu jener Zeit noch Präsident des Landgerichts Bamberg, schloss sich dieser Bewertung in seiner Stellungnahme vom 17.10.1947 an und führte ergänzend aus:
„Ich kenne ihn und seine Tätigkeit aus eigener Anschauung nicht. Doch haben sich in dem Bamberger Synagogenprozeß, dem ich vorgesessen habe, erhebliche Anhaltspunkte dafür ergeben, daß der damalige Staatsanwalt Spieß an der Aktion zur Zerstörung der Synagogen in Bamberg und im Landkreise Bamberg innerhalb des engeren Führerkreises, der sich um den Kreisleiter Zahneisen gebildet hatte, teilgenommen hat. Vgl. u.a. Bl. 6, 9, 12, 13, 16 des Urteils der Strafkammer Bamberg v. 26.11.1946“
Erst die entlastende und von außen betrachtet beschwichtigend wirkende Stellungnahme des damaligen OLG-Präsidenten Thomas Dehler vom 14.11.1947 („Dem Gutachten des Vorprüfungsausschusses vermag ich nicht beizutreten. … Landgerichtsdirektor Spieß war ein Freund des Stammtischs und der Stammtischgeselligkeit. Dieser Hang führte ihn mit dem damaligen Kreisleiter Zahneisen zusammen, der ebenso regelmäßig und ausgiebig das Gasthaus aufsuchte. Die sich im Laufe der Zeit daraus entwickelnde enge, persönliche Bekanntschaft der beiden beruhte ausschließlich auf der gemeinsamen Freude am „feucht-fröhlichen Treiben“, nicht auf der Übereinstimmung ihrer politischen Überzeugung. Was äußerlich wie „politische Freundschaft“ und Gesinnungsgemeinschaft aussah, war nur unverbindlicher geselliger Verkehr. Landgerichtsdirektor Spiess gehörte vor allem auch nicht, wie Landgerichtspräsident Weinkauff vermutet, zum „engeren Führerkreis“ der NSDAP in Bamberg. Richtig ist, daß dieser Eindruck entstehen konnte; er ist aber, wie ich zuverlässig weiß, unrichtig. …“) führte dazu, dass der Minister für politische Befreiung mit Entschließung vom 09.01.1948 (Tgb.Nr. II/3/47/22802/Gr.) von der Durchführung eines Verfahrens gemäß Art. 37 Befr.Ges. gegen Ernst Spieß Abstand nahm.
Der weiteren Auszahlung der Versorgungsbezüge ab 01.07.1947 stand damit nichts mehr im Wege (vgl. Dokumente).
- StABa, Oberlandesgericht Bamberg (K 100/4), Personalakten 4640
- StABa Rep. K 100/5 Nr. 3110 (Generalakten des OLG Bamberg „Sondergerichte“ Nr. 3234 Bd. I)
- StABa, Generalakten OLG Bamberg, Rep. K 100/V Nr. 2613
- BayHStA MJu 26937
- BayHStA MJu 26208
- BArch R 3001/76899
- BArch R 3001/76900
- BArch R 9361-II/958003
- StAWü Gestapo WÜ 14780
