Roeßler, Christian

Christian Friedrich Georg Roeßler (mitunter finden sich auch die falschen Schreibweisen "Rößler" oder „Roessler“) wurde am 01.10.1882 in Wirsberg / Landkreis Kulmbach als Sohn des Regierungsdirektors Georg Roeßler und seiner Ehefrau Sofie, geb. Klemann, geboren. Er war evangelisch-lutherisch.
Am 21.08.1916 heiratete er in Augsburg Maria Margareta Adelina Brenner, geb. 09.09.1989 in Ansbach. Die Eheleute hatten zwei in den Jahren 1920 und 1926 geborene Kinder.
Roeßler wohnte von Dezember 1924 bis Ende März 1934 in Kempten, anschließend bis zum 26.09.1944 in Bayreuth, Bismarckstraße 3, und ab 27.09.1944 in Augsburg, Gabelsbergerstraße 3 / I.
Nach seiner Ruhestandsversetzung zog er mit seiner Familie am 27.09.1944 nach Augsburg, wo er in der Gabelsbergerstraße 3 wohnte. Auch die Eltern von Roeßler sowie seine Schwiegereltern wohnten zu jener Zeit in Augsburg (die Schwiegereltern August und Margarete Brenner, geb. Blankenbach, wohnten in der Hallstraße 11).
Christian Roeßler starb am 11.01.1965 in Augsburg (Reg.Nr. 66/1965). Nach seinem Tod zog seine Witwe in die Alpenstraße 11 um. Sie verstarb am 15.12.1971 in Augsburg.
Christian Roeßler legte die Erste Staatsprüfung am 21.07.1905 in Erlangen und die Große Staatsprüfung im Dezember 1908 in Augsburg jeweils mit Erfolg (Große Staatsprüfung mit der Note II 15/40) ab.
Ab 18.01.1909 praktizierte er bei dem AG Augsburg.
Ab 30.04.1909 war er Grundbuchkommissar
- zunächst bei dem AG Pfaffenhofen,
- ab 18.05.1910 bei dem AG Schongau,
- ab 14.01.1911 bei dem AG Landsberg/Lech,
- ab 18.04.1912 bei dem AG Schwabach.
Ab 15.06.1912 war er Sekretär in Augsburg, ab 01.01.1913 schließlich Landgerichtssekretär in Augsburg. Der weitere berufliche Werdegang gestaltete sich wie folgt:
- ab 01.07.1916 Amtsrichter in Regensburg
- ab 16.12.1924 II. Staatsanwalt in Kempten
- ab 01.10.1929 Landgerichtsrat in Kempten
Im Jahr 1942 war er an 13 Verfahren des Sondergerichts Bayreuth beteiligt.
Infolge eines Nervenzusammenbruchs war er seit 03.10.1942 dienstunfähig. Am 01.07.1943 wurde er aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt.
Die Staatsanwaltschaft Bayreuth wurde seit der Erkrankung von Roeßler im Wechsel von Karl Krumbholtz und Wilhelm Hoffmann (Einzelheiten s. dort) geleitet.
- Mitglied der NSDAP seit 01.05.1935 (Mitglieds-Nr. 3 668 531)
- NSRB seit 30.11.1933 (Nr. 31 394)
- NSV seit 01.07.1934 (Nr. 2 583 333)
- RDB seit 01.09.1936 (Nr. 1 451 778)
- RLB seit 1935 (Nr. 209 913)
- RKB seit 01.10.1936
- NS-Kulturgemeinde seit Oktober 1936
Christian Roeßler, der ab September 1944 in Augsburg wohnte, musste sich nach Kriegsende vor der Spruchkammer II Augsburg Stadt (Az. I/2434) verantworten.
Roeßler, der an insgesamt 13 Verfahren des Sondergerichts Bayreuth beteiligt war, musste hierbei auch einen „Ergänzungsfragebogen für Richter, Staatsanwälte und Notare“ ausfüllen. Hierin führte er u.a. aus:
„Nur dadurch, daß ein großer Prozentsatz der Juristen sich von Anfang an mit Leib und Seele den Ideen Hitlers verschworen hatten und blind an seine von der Propaganda gr0ßgezüchtete Genialität und Führernatur glaubte. Die übrigen hitlerfeindlich eingestellten Juristen hielten der Terror und die Sorge um Erhaltung der Dienststellung davon ab, gegen die Nazi-Methoden zu protestieren. Ein solcher Protest hätte bei der Machtfülle Hitlers nichts genützt, aber zweifellos die Vernichtung der Existenz des Beamten und seiner Familie und seine Verbringung in ein KZ zur Folge gehabt. Es kann aber wohl gesagt werden, daß diese Beamten, die nur formelle Mitglieder der Partei waren, ihre Amtsgeschäfte rein sachlich verrichteten, nur dem Staat und nicht der Partei dienten und sich von jeder Ungerechtigkeit, Willkür und Unmenschlichkeit fernhielten.“
Diese Darstellung der eigenen Person und Einstellung entsprach dem üblichen Vorgehen der am Nazi-System aktiv Beteiligten. Die Unterscheidung zwischen „Staat“ und „Partei“, zwischen „nominell“ und „tatsächlich“ Beteiligten hält einer Überprüfung ebenso wenig Stand wie die Behauptung, dass „man ins KZ gekommen wäre“, wenn man sich dem System entzogen hätte. Es belegt aber die nach dem Krieg eingetretene Generalamnesie in Deutschland, welche die Deutschen zu der allgemein verbreiteten Auffassung brachte, dass es von einem Tag auf den anderen keine Nazis mehr gab (vgl. hierzu auch unter der Rubrik „Umgang mit Justizunrecht in der Nachkriegszeit").
Doch Roeßler ging noch einen Schritt weiter, indem er behauptete, dass er den Dienst als Leiter der Staatsanwaltschaft "niedergelegt" habe, und indem er verschwieg, dass er wegen tatsächlicher Krankheit in den Ruhestand versetzt worden war:
„Ja, Ende September 1942 legte ich mein Amt als OStA nieder, da ich es ablehnte, die Ungerechtigkeiten und Unmenschlichkeiten des Sondergerichts Bayreuth mitzumachen und den Parteibefehlen des mir verhaßten Gauleiters Wächtler und seines Trabanten Dr. Thoma (Rechtsanwalt u. Gauhauptstellenleiter) nachzukommen; Ich meldete mich krank und habe seitdem keinen Dienst mehr geleistet.“
Von der tatsächlichen Beteiligung Roeßlers am Sondergericht Bayreuth können Sie sich als Leser/in selbst ein Bild machen in der Rubrik „Verfahren des Sondergerichts" unter SG 1/42, 2/42, 3/42, 4/42, 5/42, 14/42, 15/42, 17/42, 18/42, 19/42, 22/42, 23/42 und 24/42.
In seiner Klageschrift vom 16.05.1947 beantragte der öffentliche Kläger bei der Spruchkammer, Roeßler in die Gruppe II der Belasteten einzureihen.
Zur Begründung führte der öffentliche Kläger aus:
„Der Betroffene ist s. 1.4.1934 Oberstaatsanwalt beim Landgericht Bayreuth. Im Jahr 1935, zur Zeit der allgemeinen Aufnahmesperre, trat er der NSDAP bei. In seinem Meldebogen gibt er an, der NSDAP bis 1944 angehört zu haben. Aus den Akten ist nicht zu entnehmen, dass der Betroffene 1944 aus der Partei ausgetreten oder ausgeschlossen worden sei. Er dürfte somit bis zum Zusammenbruch (1945) Mitglied der NSDAP gewesen sein.
Dem NS-Rechtswahrerbund gehörte der Betroffene seit 1933, dem Reichskolonialbund s. 1936, der NSV s. 1934, der NS-Kulturgemeinde s. 1936 jeweils als nominelles Mitglied an.“
Roeßler selbst ließ durch seinen Augsburger Rechtsanwalt Alois Aubele (Augsburg, Bahnhofstraße 24/0) mit Schriftsatz vom 05.06.1947 beantragen, ihn in die Gruppe V (Entlastete) einzureihen. Zusätzlich beantragte er dies mit eigenem Schreiben vom 28.05.1947 (vgl. Dokumente). Zudem legte er zahlreiche „Persilscheine“, u.a. von seinen früheren Kollegen Dr. Ernst Lenz und Dr. Karl Bechert vor, die ihn als „treuen Kirchgänger“ und in einer „ausgesprochen feindlichen Einstellung zum Nationalsozialismus und seinen Methoden“ stehend, gar als „Feind und Gegner des Nationalsozialismus“ beschrieben.
Die Spruchkammer entschied am 13.06.1947 im Wesentlichen im Sinne Roeßlers (vgl. auch Dokumente):
Der Betroffene ist Mitläufer Gruppe IV gem. Art. 12.
Es werden ihm folgende Sühnemaßnahmen auferlegt gem. Art. 18,
Sühne: RM 2.000,--
Streitwert: RM 11.100,-- Kosten: RM 555,--
Anstelle von je RM 80,-- Sühne tritt im Falle der Uneinbringlichkeit eine Arbeitsleistung von 1 Tag.
Die Ehefrau Roeßlers wurde in die Gruppe V („Entlastete“) eingestuft.
Der im Jahr 1947 bereits 65jährige Christian Roeßler war bis zu seinem Tod nicht mehr berufstätig.
- Personalverzeichnis des höheren Justizdienstes (Berlin / Carl Heymanns Verlag / 1938)
- BArch R 3001 / 72525
- BArch R 3001 / 72526
- StAA Spruchkammerakten R-472
- Standesamt des Marktes Wirsberg
- Stadtarchiv Augsburg, Meldekartei 3, Roeßler Maria, 1889
