Dr. Bechert, Karl

Dr. Karl Adolf Bechert wurde am 31.12.1900 in Hof an der Saale als Sohn des Baumeisters Hermann und dessen Ehefrau Johanne Becher, geb. Hofmann, geboren.
Er gehörte der evang.-lutherischen Konfession an.
Vom 29.04.1919 bis 10.05.1919 war er als „ungedienter Schütze“ Angehöriger der Rekruten-Kompagnie des Ausbildungs-Bataillons der Bayer. Schützenbrigade 21. Nach dem Krieg leistete er noch im Jahr zwei Monate Dienst im Freikorps Epp.
Im November 1938 schloss er die Ehe mit Grete Schleicher. Die Eheleute hatten einen Sohn.
Von März 1931 bis Juni 1933 wohnte er in Bamberg, Schönbornstraße 1, anschließend und bis März 1934 in Nürnberg, Schreyerstraße 14.
Ab 01.04.1934 zog er nach Bayreuth und wohnte zunächst am Luitpoldplatz, später in der Eckenerstr. 10.
Ab 10.10.1944 wurde er als Schütze zum Heeresdienst einberufen. Dort diente er zunächst beim Schützenausbildungsbataillon II/13 in Würzburg und ab 07.01.1945 beim Schützenbataillon I/13 in Hof.
Am 15.04.1945 geriet er in Gefangenschaft. Die Zeit bis 02.08.1945 verbrachte er in amerikanischer und französischer Kriegsgefangenschaft.
Karl Bechert besuchte von 1907 bis 1911 die Volksschule in Hof, anschließend das Humanistische Gymnasium in seiner Heimatstadt, wo er im Juli 1920 das Abitur machte.
1920 begann er sein Jurastudium an der Universität Erlangen, wechselte 1921 an die Universität Leipzig und kehrte 1923 nach Erlangen zurück, wo er am 14.07.1924 die Erste Juristische Staatsprüfung ablegte.
Nach seinem dreijährigen Vorbereitungsdienst in Hof bestand er am 16.12.1927 erfolgreich (Notensumme 74) die sog. „Große Staatsprüfung“.
Bereits im Dezember 1925 hatte er an der Universität Erlangen mit „magna cum laude“ promoviert. Der Titel seiner Dissertation lautete „Das Verhältnis von Reich und Ländern in den Verfassungen seit 1815“.
Nach dem Abschluss seiner Ausbildung war Dr. Bechert zunächst (06.02.-31.03.1928) bei der Commerz- und Privatbank AG Magdeburg, anschließend vom 15.05. bis 30.06.1928 bei Rechtsanwalt Heinisch in Hof tätig.
Am 01.07.1928 wurde er als Beamter auf Probe im Justizdienst eingestellt und war zunächst Gerichtsassessor am AG Kulmbach. Seine weiteren Stationen waren:
- 01.04.1929 II. Staatsanwalt bei der StA München I
- 01.03.1931 Amtsgerichtsrat bei dem Amtsgericht Bamberg
- 16.06.1933 Amtsgerichtsrat bei dem Amtsgericht Nürnberg
- 01.04.1934 I. Staatsanwalt bei der StA Bayreuth
Im Jahr 1943 stellte Obermedizinalrat Koerber bei Dr. Bechert einen „schweren körperlich-seelischen Erschöpfungszustand“ fest. Bechert ließ sich daraufhin am 01.03.1943 als Amtsgerichtsrat zum AG Bayreuth versetzen.
Dr. Bechert war - noch als Staatsanwalt - an vier Verfahren des Sondergerichts Bayreuth im Jahr 1942 beteiligt.
Ab 10.10.1944 wurde Dr. Bechert zum Heeresdienst einberufen.
Dr. Bechert war
- NSDAP-Mitglied seit 01.05.1937 (Mitglieds-Nr. 5 856 254)
- NSV-Mitglied seit 01.01.1935
- NSRB-Mitglied seit 02.02.1934
- RKB-Mitglied seit 01.10.1936
- RDB-Mitglied sei 01.09.1936
- RLSB-Mitglied seit 1934
Dr. Bechert hatte allerdings noch 1935 eine NSDAP-Mitgliedschaft mit der Begründung abgelehnt, dass ein Richter politisch neutral sein sollte (vgl. Dokumente).
Im Gutachten des Vorprüfungsausschusses für den Landgerichtsbezirk Bayreuth vom 25.01.1947 wird detailliert berichtet, dass Dr. Bechert mehrfach mit den NSDAP-Verantwortlichen in Bayreuth in Konflikt geraten und hierbei mutig Rückgrat bewiesen habe. Unter anderem werden die Ermittlungsverfahren gegen den Bayreuther Kreisdekan und Oberkirchenrat Karl Prieser, gegen mehrere Pfarrer der Landkreises Bayreuth und gegen mehrere bekannte Mitwirkende der Wagner-Festspiele geschildert. Auch die Hintergründe eines Ermittlungsverfahrens gegen den Leiter der Bayreuther Polizei werden, hier zusammengefasst, wie folgt dargestellt:
Polizeimajor Kesselring, der Leiter der Bayreuther Polizei, habe von vier Architekten des NSLB, die im Dezember 1938 einen Polizeibeamten schwer misshandelt hätten, jeweils 50 RM Buße entgegengenommen, um sodann Geld und Anzeige im polizeilichen Aktenschrank zu verwahren. Die Gelder sollten am Tag der deutschen Polizei in deren Sammelbüchsen wandern. Kriminalkommissar Meyer sei zudem von Kesselring veranlasst worden, die bereits unterschriebenen Aussagen abzuändern. Dr. Bechert habe daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen Kesselring (Az. 3 Js 8/40) wegen Urkundenfälschung und Begünstigung im Amt eingeleitet. Der Gauleiter habe jedoch die Einstellung dieses Verfahrens gegen Kesselring gefordert. Dem habe sich Dr. Bechert sowohl bei einem persönlichen Gespräch mit dem Gauleiter Wächtler als auch in einem nachfolgenden Gespräch bei dem Generalstaatsanwalt in Bamberg, an dem auch der Bayreuther Oberbürgermeister Dr. Kempfler teilgenommen habe und der im Verlauf des Gesprächs Dr. Bechert „gewissermaßen einen agent provocateur“ genannt habe, widersetzt. Aus dem Gespräch mit dem Gauleiter wird Dr. Bechert wie folgt zitiert: „Herr Gauleiter, wie Sie es in Ihrem Betrieb halten, ob Sie sich von Ihren Untergebenen mit Lügen bedienen lassen, ist uns bei der Staatsanwaltschaft gleichgültig. Solange aber Oberstaatsanwalt Roessler und ich bei der Staatsanwaltschaft Bayreuth sind, wird keiner unserer Beamten und Hilfsbeamten - und sei es auch der Leiter der Polizei - uns mit Lügen und Urkundenfälschungen bedienen.“
Zum Schluss wurde das Verfahren gegen Kesselring vom Reichsjustizministerium eingestellt. Kesselring wurde - unter gleichzeitiger Beförderung zum Polizei-Oberstleutnant - in den Ruhestand versetzt.
Am Ende des Gutachtens des Vorprüfungsausschusses vom 25.01.1947 heißt es:
„Es besteht kein Zweifel, dass die Zustände in Deutschland kein so trostloses Niveau erreicht hätten, wenn es mehrere Staatsanwälte von der Art des Dr. Bechert gegeben hätte. Er verkörperte in der Nazizeit das gute Gewissen der Stadt Bayreuth. Das hat die Bevölkerung zur Zeit des „Dritten Reiches“ gewusst und das weiss sie auch heute noch. Bei diesem Sachverhalt spielt der Umstand, dass Dr. Bechert 1937 in die Partei ging, keine Rolle.“Das Spruchkammerverfahren (Az. II/860/46) gegen Dr. Bechert endete mit einem Einstellungsbeschluss vom 05.05.1947, da Dr. Bechert „entlastet ist.“
Die Beteiligung des Dr. Bechert am Sondergericht Bayreuth fand in dem gesamten Verfahren keine Erwähnung.
Dr. Bechert fand wieder als Richter bei dem Landgericht Bayreuth Verwendung.
Im Februar 1948 wurde er dort zum Landgerichtsdirektor befördert.
Im Alter von nur 54 Jahren verstarb er bereits am 04.08.1955.
- BArch R 3001/510
- BayHStA MJu 24711
- StABa: Spruchkammer BT-Stadt II B 73
- StABa: K 100 V / 2613, 2614
- Markus Materna „Richter der eigenen Sache“, Nomos-Verlag, 1. Aufl. (2021), S. 170
- Mayer/Paulus „Eine Stadt wird entnazifiziert“, 2008, Verlag Ellwanger, S. 86, 87, 178, 180
