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Paulus, Adolf

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geb. am 15.04.1904 in Landshut
Adolf Paulus wurde am 15.04.1904 in Landshut als Sohn des Landgerichtsdirektors Adolf Paulus und dessen Ehefrau Lina, geb. Stelig, geboren. Er gehörte der evangelischen Konfession an.

Am 27.12.1930 schloss er in Bayreuth die Ehe (HR BT 319/1930) mit Luise Babette Lucie Glück (geb. 1907 in Hof - verst. 1976 in Bayreuth). Die Ehe blieb kinderlos.  

Während der NS-Zeit zog Paulus von Landau nach Aschaffenburg und wohnte - von 1932 bis 01.08.1935 -zunächst dort in der Stadelmannstraße 42/II, anschließend, von 01.08.1935 bis 01.03.1940, wohnte er in Amberg /OPf., Kaiser-Wilhelm-Ring 14 und, von 01.03.1940 bis 07.02.1945, in Nürnberg.

Nach dem Krieg wohnte Paulus in Bayreuth, Bismarckstraße 7.

Er starb am 28.04.1982 in Bayreuth (STR BT 515/1982).

Paulus legte die 1. Juristische Staatsprüfung am 22.02.1926 in Erlangen ab („bestanden“).

Im April 1929 absolvierte er nach seiner Referendarzeit in Bayreuth erfolgreich die Große Staatsprüfung mit der Notensumme 71.

Am 04.11.1929 trat er als Hilfsarbeiter eine Stelle bei dem Bamberger Rechtsanwalt Dr. Schmitt an, ab 17.02.1930 trat er als Hilfsarbeiter bei der Staatsanwaltschaft Bamberg ein. Seine weiteren beruflichen Stationen waren:
 

  • 01.08.1931 - 31.12.1931                 Gerichtsassessor in Schweinfurt
  • 01.01.1932 - 30.09.1932               II. Staatsanwalt in Landau / Pfalz
  • 01.10.1932 – 31.07.1935                Amtsgerichtsrat am AG Aschaffenburg

Am 14.07.1934 schrieb Paulus an das Staatsministerium der Justiz:
 

„Ich bitte um Ernennung zum I. Staatsanwalt. Ich wäre dankbar, wenn ich in Oberfranken verwendet werden könnte, da der Arzt meiner Ehefrau ein rauheres Klima, als das in der Pfalz, in Unter- und Mittelfranken herrschende, empfohlen hat.“


Mit Wirkung vom 01.08.1935 wurde Paulus zum I. Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Amberg ernannt.


Von November 1938 bis 31.05.1939  wurde er von Amberg aus zum Leiter der staatsanwaltschaftlichen Zweigstelle Bergreichenstein beauftragt. Hierfür erhielt er  ein Dankschreiben des Reichsjustizministers Freisler (vgl. Dokumente).

 

Ab 01.11.1939  wurde er an die staatsanwaltschaftliche Zweigstelle in Litzmannstadt - heute Łódź / Polen abgeordnet (vgl. Dokumente). Für diese Tätigkeit wurde Paulus von Hitler das Kriegsverdienstkreuz II. Klasse ohne Schwerter verliehen.


Zum 15.02.1940 wurde Paulus schließlich zum I. Staatsanwalt in Nürnberg-Fürth ernannt.

 

Ab 1943 war er bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth für die dortigen Sondergerichtsverfahren zuständig. In dieser Zeit und bis Kriegsende war er an insgesamt 48 Todesurteilen des SG Nürnberg-Fürth beteiligt.

So war er u.a. auch beteiligt an einem Verfahren gegen einen ukrainischen Landarbeiter. Bei der angeklagten Tat handelte es sich um einen im Grunde unerheblichen Streit mit einem Bauern, bei dem es zu einem gegenseitigen Schlagabtausch gekommen war. Paulus hatte als Staatsanwalt gleichwohl ausdrücklich die Todesstrafe gefordert und deren Vollstreckung vorangetrieben. 

Dieser Fall war Anlass, dass Paulus, nachdem er in den späten 1950er Jahren in Bayreuth den Sommer-Prozess geleitet hatte (vgl. auf dieser Webseite in der Rubrik „Besondere Fälle“), nochmals zur Überprüfung durch das Justizministerium gestellt wurde. Allerdings blieb die Überprüfung für Paulus folgenlos (vgl. unter Dokumente).

Adolf Paulus war in der NS-Zeit Mitglied
  • der NSDAP  seit 01.05.1933 (Mitglieds-Nr. 3 134 553), dort auch als  Mitarbeiter im Ortsgruppenstab Amberg tätig (vgl. unter Dokumente "parteipolitische Beurteilung")
  • des NSKK seit 01.03.1934
  • im NSRB seit 06.02.1934
  • im RDB seit 01.06.1936
  • in der NSV seit 01.08.1934
  • im Reichsluftschutzbund seit 1934
  • im RKB seit 1935

Unmittelbar mit Kriegsende zog Paulus von Nürnberg nach Bayreuth. Dies hatte zur Folge, dass sein Spruchkammerverfahren, in dem sich Paulus selbst als „Mitläufer“ eingliederte, in Bayreuth durchgeführt wurde (Az. Bayreuth-Stadt II/539/46). Hier hatte man zwar Kenntnis, dass Paulus als Staatsanwalt am SG Nürnberg-Fürth tätig war, nicht aber über sein tatsächliches Wirken.

Die von ihm beigebrachten „Persilscheine“ fielen - wie üblich - positiv bis überschwänglich aus und bestätigten die Behauptung von Paulus, kein Nationalsozialist gewesen zu sein.

Die Spruchkammer begnügte sich - ebenfalls wie üblich - damit und mit der Erkenntnis, dass „Nachteiliges nicht bekannt“ sei.

Mit Entscheidung der Spruchkammer Bayreuth-Stadt II vom 09.03.1948 wurde Paulus schließlich als „Mitläufer“ (Gruppe IV) eingestuft (vgl. Dokumente).


Im Jahr 1949 ersuchte Paulus erfolgreich um Wiedereinstellung bei der bayerischen Justiz.

Er wurde bei dem Landgericht Bayreuth zunächst als Landgerichtsrat eingestellt, anschließend befördert zum Landgerichtsdirektor (heutige Bezeichnung „Vorsitzender Richter am Landgericht“). Außerdem wurde er vom Bayerischen Staatsministerium des Innern (Gz.: 2031 – III 4 – III – 5817/55) für die Zeit vom 01.10.1955 bis 30.09.1959 zum stellvertretenden Vorsitzenden der Bayerischen Dienststrafkammer Bayreuth ernannt (als Vorsitzender wurde zugleich Dr. Ernst Lenz - vgl. dort - ernannt).

 

Paulus war als Landgerichtsdirektor auch Vorsitzender des Schwurgerichts des Landgerichts Bayreuth im Strafverfahren gegen Martin Sommer, SS-Angehöriger und Aufseher im KZ Buchenwald, genannt “Henker von Buchenwald“, Az. Ks 3/57 (Einzelheiten hierzu vgl. unter "Besondere Fälle).

 

In der Jahresausgabe Nr. 35 des „Spiegel“ vom 27.08.1958 erschien ein Bericht über die frühere Tätigkeit von Paulus bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Daraufhin fand eine Untersuchung des Bayer. Staatsministeriums der Justiz statt (vgl. Dokumente).


Anlässlich der in Bad Harzburg / Niedersachsen stattfindenden 27. Justizministerkonferenz erfolgte auch eine vertrauliche Besprechung zum Tagesordnungspunkt „Wiederverwendung von Richtern und Staatsanwälten der nationalsozialistischen Zeit in der Bundesrepublik“ statt. Das Protokoll vermerkt hierzu folgende Äußerung des Bundesministers Schäffer:
 

„… das Bundesjustizministerium erwarte nicht, dass die Landesjustizverwaltungen die bereits früher geprüften Fälle generell noch einmal einer Prüfung unterzögen. … Im übrigen sei er der Ansicht, dass zur Einleitung solcher Verfahren nur dort ein Anlass bestehe, wo gegen den Richter oder Staatsanwalt konkrete Vorwürfe erhoben würden. Die blosse Tätigkeit bei einem Sondergericht oder selbst beim Volksgerichtshof reiche nach seiner Meinung nicht aus, ein Verfahren gegen den Richter oder Staatsanwalt einzuleiten und seine gesamte frühere Tätigkeit von Amts wegen darauf zu untersuchen, ob sich gegen ihn irgend etwas Belastendes ergebe.“


Laut Protokoll machte u.a. der bayerische Minister Ankermüller darauf aufmerksam, „dass damit allerdings das politische Problem noch nicht gelöst sei. Die Angriffe, die auch in der westdeutschen Presse und neuerdings sogar von Verfahrensbeteiligten immer wieder gegen Richter allein wegen ihrer früheren Tätigkeit bei einem Sondergericht gerichtet würden, führten zu einer ständigen Beunruhigung in der Justiz. Es sei dringend geboten, hier im Rahmen des Möglichen Abhilfe zu schaffen.“


Nicht etwa aus Verantwortung gegenüber den Justizopfern, sondern wegen des Gebotes „der Fürsorgepflicht, die betreffenden Richter nicht der Gefahr solcher Angriffe auszusetzen, die sie in ihrer freien, unabhängigen richterlichen Tätigkeit behindern und der Justiz u.U. schweren Schaden zufügen können“, kamen die versammelten Minister und Senatoren zu der übereinstimmenden Auffassung, dass es „im allgemeinen nicht ratsam“ sei, „dass Richter, die früher Sondergerichten angehört haben, auch jetzt wieder in Strafsachen tätig sind“ (vgl. Dokumente und BayHStA MJu Nr. 26903).

Der daraufhin vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz abgegebene Bericht fiel dementsprechend denkbar knapp - und inhaltlich erwartbar - aus (vgl. Dokumente).

Auch der Richterbund sah unbeirrt die Richter und Staatsanwälte als eigentliche Opfer. So heißt es im Schreiben vom 03.11.1958 (vgl. auch auf dieser Webseite unter der Rubrik  "Umgang mit Justizunrecht"):

"In zunehmendem Umfang werden in der deutschen Öffentlichkeit Richter und Staatsanwälte, meist unter Namensnennung, wegen ihres beruflichen Wirkens in der Zeit vor dem Zusammenbruch von 1945 geschmäht und verleumdet. Diese Angriffe beruhen zum großen Teil auf der kritiklosen Übernahme der gesteuerten sowjetzonalen Propaganda, deren Ziel es ist, das Vertrauen in die Rechtspflege der Bundesrepubllik planmässig zu untergraben. Das alles gefährdet das Ansehen der Rechtspflege und beunruhigt schwer die Betroffenen sowie die Gesamtheit der Richter und Staatsanwälte, ... "
 

In einem Bericht aus München vom 10.12.1959, bezeichnenderweise mit dem „Betreff“ „Angriffe gegen Richter wegen ihrer Tätigkeit im Dritten Reich“ versehen, wurden - entsprechend der Absprache auf der Justizministerkonferenz - zwar die 48 Todesurteile erwähnt, an denen Paulus mitgewirkt hatte, aber gleichzeitig vermerkt, dass „keine konkreten Beschuldigungen“ gegen ihn vorlägen (vgl. Dokumente).

So kam es, dass in dem Bayreuther Strafverfahren gegen Sommer (Az.: Ks 3/57) ein NS-Täter über den anderen zu Gericht saß.

Adolf Paulus starb am 28.04.1982 in Bayreuth.

  • BArch/R 9361-II/791684
  • BArch R 3001/195086
  • BayHStA/ MJu 25813, 26903-26909, 26937 
  • StABa, Spruchkammer Bayreuth-Stadt II, Verfahrensakten P 6
  • GR Landshut 228/1904; HR BT 319/1930; STR BT 515/1982
  • Markus Materna „Richter der eigenen Sache“, Nomos-Verlag, 1. Aufl. (2021), S. 257, 336f., 454, 462, 480f., 484, 491, 535