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Hoepfel, Christian

02_Kollektionen/Richter/Hoepfel/Christian
geb. am 12.05.1903 in Bayreuth
Christian Johann Adam Friedrich Hoepfel wurde am 12.05.1903 in Bayreuth als Sohn des Arztes Dr. Wilhelm Hoepfel und seiner Ehefrau Auguste, geb. Lauterbach, geboren.  Er gehörte der evangelisch-lutherischen Konfession an.

Am 23.04.1931 heiratete er in Bayreuth (HR BT 77/1931) die Arzttochter Johanna (Hanna) Weiß (geb. 13.10.1907 in Bayreuth - gest. 1996 in Kronach). Aus der Ehe gingen drei Kinder hervor. 

Seine Wohnorte waren:
  • 01.01.1932-15.03.1934       Bayreuth, Goethestr. 2
  • 16.03.1934-31.08.1934      Kulmbach, Weltrichstr. 3
  • 01.09.1934-30.11.1937       Weiden, Rehbohlstr. 30
  • 01.12.1937-01.09.1940       Bayreuth, Gartenstadt A-Str. 20
  • 01.09.1940-05.04.1945     Bayreuth, Goethestr. 2
  • Aug. 1945-30.11.1950        Bayreuth, Pottensteiner Straße 8
  • Seit 01.12.1950                  Bayreuth, Meistersingerstr. 20 ½
Hoepfel verstarb 89jährig am 04.08.1992 in Bayreuth (STR BT 845/1992).
Christian Hoepfel besuchte in seiner Heimatstadt Bayreuth von 1909 bis 1913 eine Volksschule und anschließend das humanistische Gymnasium, wo er im März 1922 das Abitur machte. Seine weitere Ausbildung gestaltete sich wie folgt:

1922-1924                Jurastudium an der Universität Erlangen
1924                          Sommersemester an der Universität Kiel
1924-1926                Jurastudium an der Universität München
Febr. 1926                1. Juristische Staatsprüfung (Note „befriedigend“)
1926-1929                Vorbereitungsdienst bei dem Amtsgericht Bayreuth
Frühjahr 1929          Große Staatsprüfung (Notensumme 80)

Von 1929 bis 1934 war Hoepfel zunächst als selbständiger Rechtsanwalt in Bayreuth, Goethestraße 2, tätig. Nachdem eine erste Bewerbung im Jahr 1929 um eine Aufnahme in die Bewerberliste für den Staatsdienst noch abgelehnt worden war, wandte sich das Justizministerium kurz nach dem Beitritt von Hoepfel zur NSDAP mit Schreiben vom 02.10.1933 an ihn und fragte an, ob noch Interesse an der Aufnahme in den Staatsdienst bestünde (vgl. Dokumente).

Nur 3 Tage später bewarb sich Hoepfel und legte dazu mehrere Referenz-Schreiben vor.

Am 01.03.1934 wurde Hoepfel zunächst als Gerichtsassessor bei den Amtsgerichten Kulmbach und Bad Berneck eingesetzt. Ab 01.09.1934 war er II. Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Weiden, ab 01.12.1937 Landgerichtsrat bei dem Landgericht Bayreuth.

Am 12.02.1942 wurde Hoepfel zur Wehrmacht einberufen (vgl. Dokumente). An seiner Stelle wurde Dr. Max Becher als Hilfsrichter bei dem Landgericht Bayreuth berufen.


Vom 26.07. bis 09.08.1942 erhielt Hoepfel Urlaub, vom 10.08. bis 09.11.1942 wurde er auf Arbeitsurlaub entlassen. In diesem Zeitraum leistete er wieder Dienst bei dem Landgericht Bayreuth (vgl. Dokumente).


Im Zeitraum seines Arbeitsurlaubs war Hoepfel Beisitzer in dem Verfahren des SG Bayreuth, Az. SG 11/42, in dem mit Urteil vom 18.08.1942 der polnische Landarbeiter Bronislaw Kulik „wegen Verbrechens nach Ziff. I Abs. 3, XIV der Polenstrafverordnung" zum Tode verurteilt wurde.

Dieses Verfahren des Sondergerichts war das einzige, an dem Hoepfel beteiligt war.

Hoepfel war Mitglied
  • der NSDAP seit 01.05.1933 (Mitglieds-Nr. 1 890 443)
  • des NS-Rechtswahrerbundes seit 22.07.1933 (Mitglieds-Nr. 014.095) mit dem Amt des Bezirkspressewarts; vom 01.01.1938 bis Anfang 1942 Leiter der Hauptabteilung für Berufsbetreuung im NSRB
  • der NS-Volkswohlfahrt seit 01.02.1935 (Mitglieds-Nr. 3 738 531)
  • des Reichsluftschutzbundes, Landesgruppe Bayern (Mitglieds-Nr. 184 540)
  • des NS-Reichskolonialbundes seit 1935
  • des Reichsbundes der deutschen Beamten seit 1934
Der stellv. Gauleiter (Ruckdeschel) des Gaus Bayerische Ostmark bescheinigte Hoepfel mit Schreiben vom 26.03.1936, dass dessen jederzeitiges Eintreten für den nationalsozialistischen Staat anzunehmen sei (vgl. Dokumente).

Einsatz bei der Wehrmacht:
  • 12.05.1937 - 06.07.1937    Militärdienst (als Schütze) bei der 15. (E) Komp., JR.41 in Weiden
  • 12.02.1942 - 08.05.1945    Wehrdienst (Feldpostnummer 41 806)
  • 01.07.1942 Ernennung zum Oberschützen
  • 01.06.1943 Ernennung zum Gefreiten
Vom 08.05.1945 bis 13.08.1945 befand sich Hoepfel zunächst in amerikanischer und britischer Kriegsgefangenschaft.
                       
In dem späteren Spruchkammerverfahren gegen Hoepfel fand seine Beteiligung an dem Todesurteil des Sondergerichts Bayreuth vom 18.08.1942 keine Erwähnung.

Am 10.09.1947 entschied die Spruchkammer II Bayreuth-Stadt (Az.: II/307/46):
                       
„Der Betroffene ist nach Art. 4/4 des Gesetzes in die Gruppe IV der Mitläufer eingereiht worden.

Es werden ihm folgende Sühnemaßnahmen auferlegt: ein einmaliger Betrag zum Wiedergutmachungsfond in Höhe von RM 300,-- (dreihundert)

Ausserdem hat er die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Streitwert ist auf RM 8000,-- festgesetzt.“


Bereits kurze Zeit später wurde Hoepfel wieder in den bayerischen Justizdienst übernommen. 

Sein beruflicher Werdegang in der Nachkriegszeit:
  • 16.05.1948   Staatsanwalt bei der StA Bayreuth
  • 11.08.1950   Lebenszeitverbeamtung
  • 01.07.1951   Amtsgerichtsrat bei dem AG Bayreuth
  • 01.04.1954  Beförderung zum Oberamtsrichter bei dem AG Bayreuth

Bereits seit 1952 litt Hoepfel immer wieder an Depressionen und war deshalb mehrfach längerdauernd erkrankt.

Mit Schreiben vom 05.09.1958 wandte sich Carl Merz an das Bayerische Staatsministerium der Justiz wegen der Beteiligung von Hoepfel an einem Verfahren, das die Einweisung der Bruders von Merz in ein KZ und dessen Tod zur Folge hatte.

Die ablehnende Antwort des Ministeriums vom 14.10.1958 fiel denkbar knapp aus (vgl. Dokumente).

In einem Gutachten des Staatlichen Gesundheitsamtes in Bayreuth vom 26.02.1959 wurde wegen „vegetativer Dystonie“ die Dienstunfähigkeit des Richters festgestellt.

Zum 30.06.1959 erfolgte die antragsgemäße Ruhestandsversetzung von Christian Hoepfel.

Christian Hoepfel starb am 04.08.1992 in Bayreuth.
  • BArch R 9361-II/424371

  • BayHStA MJu Nr. 25300 (Personalakte)

  • StABa, Spruchkammerakte Bayreuth II H 152

  • Markus Materna „Richter der eigenen Sache“, Nomos-Verlag, 1. Aufl. (2021) S. 93f., 531