Hoepfel, Christian

Am 23.04.1931 heiratete er in Bayreuth (HR BT 77/1931) die Arzttochter Johanna (Hanna) Weiß (geb. 13.10.1907 in Bayreuth - gest. 1996 in Kronach). Aus der Ehe gingen drei Kinder hervor.
Seine Wohnorte waren:
- 01.01.1932-15.03.1934 Bayreuth, Goethestr. 2
- 16.03.1934-31.08.1934 Kulmbach, Weltrichstr. 3
- 01.09.1934-30.11.1937 Weiden, Rehbohlstr. 30
- 01.12.1937-01.09.1940 Bayreuth, Gartenstadt A-Str. 20
- 01.09.1940-05.04.1945 Bayreuth, Goethestr. 2
- Aug. 1945-30.11.1950 Bayreuth, Pottensteiner Straße 8
- Seit 01.12.1950 Bayreuth, Meistersingerstr. 20 ½
1922-1924 Jurastudium an der Universität Erlangen
1924 Sommersemester an der Universität Kiel
1924-1926 Jurastudium an der Universität München
Febr. 1926 1. Juristische Staatsprüfung (Note „befriedigend“)
1926-1929 Vorbereitungsdienst bei dem Amtsgericht Bayreuth
Frühjahr 1929 Große Staatsprüfung (Notensumme 80)
Von 1929 bis 1934 war Hoepfel zunächst als selbständiger Rechtsanwalt in Bayreuth, Goethestraße 2, tätig. Nachdem eine erste Bewerbung im Jahr 1929 um eine Aufnahme in die Bewerberliste für den Staatsdienst noch abgelehnt worden war, wandte sich das Justizministerium kurz nach dem Beitritt von Hoepfel zur NSDAP mit Schreiben vom 02.10.1933 an ihn und fragte an, ob noch Interesse an der Aufnahme in den Staatsdienst bestünde (vgl. Dokumente).
Nur 3 Tage später bewarb sich Hoepfel und legte dazu mehrere Referenz-Schreiben vor.
Am 01.03.1934 wurde Hoepfel zunächst als Gerichtsassessor bei den Amtsgerichten Kulmbach und Bad Berneck eingesetzt. Ab 01.09.1934 war er II. Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Weiden, ab 01.12.1937 Landgerichtsrat bei dem Landgericht Bayreuth.
Am 12.02.1942 wurde Hoepfel zur Wehrmacht einberufen (vgl. Dokumente). An seiner Stelle wurde Dr. Max Becher als Hilfsrichter bei dem Landgericht Bayreuth berufen.
Vom 26.07. bis 09.08.1942 erhielt Hoepfel Urlaub, vom 10.08. bis 09.11.1942 wurde er auf Arbeitsurlaub entlassen. In diesem Zeitraum leistete er wieder Dienst bei dem Landgericht Bayreuth (vgl. Dokumente).
Im Zeitraum seines Arbeitsurlaubs war Hoepfel Beisitzer in dem Verfahren des SG Bayreuth, Az. SG 11/42, in dem mit Urteil vom 18.08.1942 der polnische Landarbeiter Bronislaw Kulik „wegen Verbrechens nach Ziff. I Abs. 3, XIV der Polenstrafverordnung" zum Tode verurteilt wurde.
Dieses Verfahren des Sondergerichts war das einzige, an dem Hoepfel beteiligt war.
- der NSDAP seit 01.05.1933 (Mitglieds-Nr. 1 890 443)
- des NS-Rechtswahrerbundes seit 22.07.1933 (Mitglieds-Nr. 014.095) mit dem Amt des Bezirkspressewarts; vom 01.01.1938 bis Anfang 1942 Leiter der Hauptabteilung für Berufsbetreuung im NSRB
- der NS-Volkswohlfahrt seit 01.02.1935 (Mitglieds-Nr. 3 738 531)
- des Reichsluftschutzbundes, Landesgruppe Bayern (Mitglieds-Nr. 184 540)
- des NS-Reichskolonialbundes seit 1935
- des Reichsbundes der deutschen Beamten seit 1934
Einsatz bei der Wehrmacht:
- 12.05.1937 - 06.07.1937 Militärdienst (als Schütze) bei der 15. (E) Komp., JR.41 in Weiden
- 12.02.1942 - 08.05.1945 Wehrdienst (Feldpostnummer 41 806)
- 01.07.1942 Ernennung zum Oberschützen
- 01.06.1943 Ernennung zum Gefreiten
In dem späteren Spruchkammerverfahren gegen Hoepfel fand seine Beteiligung an dem Todesurteil des Sondergerichts Bayreuth vom 18.08.1942 keine Erwähnung.
Am 10.09.1947 entschied die Spruchkammer II Bayreuth-Stadt (Az.: II/307/46):
„Der Betroffene ist nach Art. 4/4 des Gesetzes in die Gruppe IV der Mitläufer eingereiht worden.
Es werden ihm folgende Sühnemaßnahmen auferlegt: ein einmaliger Betrag zum Wiedergutmachungsfond in Höhe von RM 300,-- (dreihundert)
Ausserdem hat er die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Streitwert ist auf RM 8000,-- festgesetzt.“
Bereits kurze Zeit später wurde Hoepfel wieder in den bayerischen Justizdienst übernommen.
Sein beruflicher Werdegang in der Nachkriegszeit:
- 16.05.1948 Staatsanwalt bei der StA Bayreuth
- 11.08.1950 Lebenszeitverbeamtung
- 01.07.1951 Amtsgerichtsrat bei dem AG Bayreuth
- 01.04.1954 Beförderung zum Oberamtsrichter bei dem AG Bayreuth
Bereits seit 1952 litt Hoepfel immer wieder an Depressionen und war deshalb mehrfach längerdauernd erkrankt.
Mit Schreiben vom 05.09.1958 wandte sich Carl Merz an das Bayerische Staatsministerium der Justiz wegen der Beteiligung von Hoepfel an einem Verfahren, das die Einweisung der Bruders von Merz in ein KZ und dessen Tod zur Folge hatte.Die ablehnende Antwort des Ministeriums vom 14.10.1958 fiel denkbar knapp aus (vgl. Dokumente).
In einem Gutachten des Staatlichen Gesundheitsamtes in Bayreuth vom 26.02.1959 wurde wegen „vegetativer Dystonie“ die Dienstunfähigkeit des Richters festgestellt.
Zum 30.06.1959 erfolgte die antragsgemäße Ruhestandsversetzung von Christian Hoepfel.
Christian Hoepfel starb am 04.08.1992 in Bayreuth.
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BArch R 9361-II/424371
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BayHStA MJu Nr. 25300 (Personalakte)
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StABa, Spruchkammerakte Bayreuth II H 152
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Markus Materna „Richter der eigenen Sache“, Nomos-Verlag, 1. Aufl. (2021) S. 93f., 531
