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Dr. Hagen, Robert

//Hagen,
geb. am 30.08.1900 in Naila
Dr. Robert Hagen wurde am 30.08.1900 in Naila / Oberfranken als Sohn des Holzhändlers Wilhelm und seiner Ehefrau Katharina Hagen geboren. Er besaß die evangelisch-lutherische Konfession.

Dr. Hagen schloss am 25.01.1934 die Ehe mit Margot Alix Eichler, geb. 01.08.1911 in Hof / Saale. Die Eheleute hatten zwei Kinder.

Dr. Hagen wohnte bei Kriegsende in Naila, Bahnhofstr. 21, später in Naila, Bergstr. 1, nachdem seine Wohnung in Hof, Theresienstraße 16, bei einem Luftangriff am 08.04.1945 vollständig zerstört worden war. Zum Zeitpunkt seines Todes hatte er seine Wohnung in Hof, Parsevalstraße 5.

Dr. Hagen starb am 21.02.1978 in Hof.
Von 1906 bis 1911 besuchte Robert Hagen die Volksschule in seinem Geburtsort Naila. Von dort wechselte er auf das humanistische Gymnasium in Hof, wo er im Juni 1920 das Abitur machte. Nach dem Abitur machte er zunächst - von 1920 bis 1921 - eine Ausbildung an der Handelshochschule München, entschloss sich aber dann zum Jurastudium, das er im Jahr 1921 an der Universität München begann und ein Jahr später an der Universität Erlangen fortsetzte. Dort legte er 16.07.1924 die Erste Juristische Staatsprüfung „mit Erfolg“ ab.

Seinen Vorbereitungsdienst in den Jahren 1924 bis 1927 leistete er in Naila und München. Als Referendar war er eingesetzt:
  • 04.08.1924 - 03.05.1925  AG Naila
  • 04.05.1925 - 03.02.1926  LG München II
  • 04.02.1926 - 03.02.1927  BA Naila
  • 04.02.1927 - 03.08.1927  Rechtsanwalt Dr. Bauer, München
Im Juni 1925 promovierte er an der Universität Erlangen mit „cum laude“. Das Thema seiner Doktorarbeit lautete „Das rechtliche Verhältnis der Reichsregierung zum Reichstag nach der Weimarer Verfassung im Vergleich zum amerikanischen Staatsrecht“.

Ende 1927 legte er erfolgreich (mit einer Gesamtsumme von 77 Punkten) die Große Staatsprüfung ab.

Danach begann er seine juristische Laufbahn, die sich wie folgt entwickelte:
  • 17.12.1927 - 14.04.1928         Juristischer Mitarbeiter bei Rechtsanwalt Durst, Naila
  • 15.04.1928 - 30.06.1928      Selbstständiger Rechtsanwalt in Naila
  • ab 01.07.1928                        Gerichtsassessor, u.a. am Amtsgericht Lohr a.M. und bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt
  • ab 01.10.1929                        Amtsanwalt bei dem Amtsgericht Rothenburg o.T.
  • ab 01.10.1931                         Amtsgerichtsrat bei dem Amtsgericht Hof / Saale
  • ab 15.02.1935                        I. Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hof / Saale
Im Oktober 1935 bewarb sich Dr. Hagen auf die Stelle eines Landgerichtsrates in Hof. In einer dienstlichen Beurteilung hierzu wurde ihm bescheinigt:

"Er ist politisch zuverlässig und tritt rückhaltlos für den nationalen Staat ein."

Zum 01.07.1936 wurde Dr. Hagen sodann auch Landgerichtsart bei dem Landgericht Hof / Saale.
 

Im Oktober 1938 wurde er vom Reichsjustizministerium - u.a. zusammen mit dem Ersten Staatsanwalt Ernst Spieß aus Bamberg - an das durch VO vom 30.09.1938 über die Errichtung von Sondergerichten in den sudetendeutschen Gebieten – neuerrichtete Sondergericht in Karlsbad (heute Karlovy Vary in Tschechien) abgeordnet (vgl. Dokumente). 


Am 26.08.1939 wurde Hagen mit sofortiger Wirkung zum Heeresdienst einberufen. Dort war er als Kanonier in der Schreibstube eines Arztes bei dem Ersatztruppenteil in Nürnberg eingesetzt. Wegen schweren Gichtanfalls und Rheumatismus schied er als "dienstunfähig" im Novermber 1939 aus dem Militärdienst wieder aus. 

Am 06.10.1938 wurde Dr. Hagen vom Reichsminister der Justiz zum beisitzenden Mitglied des Sondergerichts Bayreuth berufen (vgl. Dokumente)


Dr. Hagen musste während beider Weltkriege jeweils nur für kurze Zeit Wehrdienst leisten, nämlich in den Zeiträumen 22.06.1918 bis 29.11.1918 und 26.08.1939 bis 22.11.1939.

Während der NS-Zeit wurde er nicht nur zu einem frühen Zeitpunkt Mitglied der NSDAP, sondern er war auch Mitglied in weiteren NS-Organisationen:

  • seit 01.05.1935 Mitglied der NSDAP (Mitglieds-Nr. 3 660 786)

  • Seit 01.09.1934 Mitglied in der NSV 

  • Seit Sept. 1933 Mitglied des BNSDJ (Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen), später übergeleitet in NS-Rechtswahrerbund

  • Seit 31.08.1933 Angehöriger des NSKK (Nationalsozialistische Kraftfahrkorps, eine paramilitärische Unterorganisation der NSDAP mit Sitz in München und Berlin), dort seit 20.04.1943 Truppführer

  • Am 01.07.1937 Verleihung der Urkunde für Freikorpskämpfer (vgl. unter Dokumente)

    Dr. Hagen galt aus Sicht der NSDAP als politisch zuverlässig gegenüber dem nationalsozialistischen Staat. Seine zahlreichen Mitgliedschaften nicht nur in der NSDAP, sondern auch in nationalsozialistischen Verbänden, geben darüber beredtes Zeugnis. In einem für den Bamberger Generalstaatsanwalt erstellten „Politischen Gutachten“ des Gauleiters Bayerische Ostmark vom 06.02.1936 heißt es etwa (vgl. auch unter Dokumente):

    "Der I. Staatsanwalt Dr. Robert Hagen bei der Staatsanwaltschaft Hof, ließ sich am 1.5.35 in die NSDAP als Mitglied aufnehmen. Er gehört auch der NSV und dem BNSDJ als Mitglied an. Ferner ist er Angehöriger des NSKK. Nachteiliges konnte über seine frühere politische Einstellung nicht in Erfahrung gebracht werden. Charakterlich ist er vollkommen einwandfrei. Dem nat.soz. Staat und der Bewegung steht er bejahend gegenüber. Gegen seine politische Zuverlässigkeit bestehen keine Bedenken."

Kurz nach Kriegsende wurde Dr. Hagen auf Anordnung der amerikanischen Militärregierung mit Wirkung vom 14.07.1945 als Landgerichtsrat des Landgerichts Hof entlassen.   

Im nachfolgenden Spruchkammerverfahren der Spruchkammer Naila, Az. AR 255/46 (20), in dem Dr. Hagen seine Eingruppierung als „Entlasteter“ beantragte, behauptete er eine offene Gegnerschaft zum Nationalsozialismus und seine fehlende Beteiligung an Verfahren des Sondergerichts Bayreuth. So führte er in seinen schriftlichen Stellungnahmen vom 12.04.1946 und 16.05.1946 u.a. aus:

„Ich war immer Demokrat. … Zur Zeit der 'Machtübernahme' und in den folgenden Jahren war ich Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Hof. In dieser Stellung war es in Hof unmöglich, der Partei fernzubleiben. Der Kreisleiter verlangte in Beamtenversammlungen kategorisch den Beitritt zur Partei. Er drohte für den Fall der Weigerung Nachteile, ja auch Entlassungen an. Deshalb erklärten wir 7 Richter des Amtsgerichts im Jahre 1935 geschlossen unseren Beitritt.

An Parteiversammlungen nahm ich seit meinem Beitritt im Jahre 1935 meiner Erinnerung nach im ganzen nur 2 Mal teil, obwohl die Teilnahme für Parteigenossen häufig Pflicht war. Das eine Mal davon war 1939 oder 1940, als ich das Parteibuch ausgehändigt erhielt. … Von der Teilnahme an auswärtigen Schulungen durch den Rechtswahrerbund habe ich mich gedrückt. Ich glaube, der einzige Richter von Hof gewesen zu sein, der nicht wenigstens einmal im Schulungsheim Donndorf bei Bayreuth war.

Wenn ich in politischen Strafsachen an Sitzungen des Sondergerichts Bayreuth in Hof stellvertretungsweise teilnehmen sollte, meldete ich mich krank. Dieses Verhalten war für mich besonders gefährlich, weil es auffiel und auffallen mußte. Ich glaube damit aber meine antisozialistische Einstellung am besten bewiesen zu haben. … In meiner ehemaligen Wohnung befand sich nie ein Bild eines nationalsozialistischen Führers, in meiner Bibliothek nie ein Buch nationalsozialistischer Literatur.

Ich hörte seit 1937 etwa fast täglich die Nachrichten des Londoner Rundfunks und konnte mir so ein Bild von der Unwahrheit unserer Propaganda und unserer Politik machen.

Vor allem habe ich immer offen die Lehren und Einrichtungen des Nationalsozialismus angegriffen und bekämpft.“


Tatsächlich hatte Dr. Hagen als Richter an vier Urteilen, davon zwei Todesurteilen des Sondergerichts Bayreuth mitgewirkt und zwar in den Verfahren
  • SG 56/43 (Todesurteil gegen Jan Kedryna wegen Verbrechen nach Ziff. II und III Abs. 2 Polenstraf-VO i.V.m. § 1 Gewaltverbrecher-VO v. 05.12.1939),
  • SG 51/44 (Todesurteil gegen Peter Schlöder nach § 4 VolksschädlingsVO)
  • SG 53/44 (Zuchthausstrafe von 6 Jahren gegen Heinrich Feiler nach § 4 VolksschädlingsVO) und
  • SG 11/45 (Zuchthaus- und Gefängnisstrafen gegen 5 Angeklagte)

Die Spruchkammer Naila sah allerdings die Behauptungen des Dr. Hagen, auch dank der von ihm vorgelegten, ihn entlastenden „Bestätigungen“, als belegt an und entscheid am 06.11.1946:
  1. Der Betr. Dr. Robert Hagen, geb. am 30.8.1900, Landgerichtsrat in Naila, Bergstr. 1 ist  M i t l ä u f e r  im Sinne der Art. 4 und 12 des Befreiungsges. Ihm wird eine Geldsühne in Höhe von RM 2.000,-- zu einem Wiedergutmachungsfond auferlegt.
  1. Der Betr. hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
         Der Streitwert wird auf RM 8.000,-- festgesetzt.

Auch in seinem nachfolgenden Wiedereinstellungsgesuch behauptete Dr. Hagen, wie schon im Spruchkammerverfahren, seine Gegnerschaft zum Nationalsozialismus und gab wahrheitswidrig an, sich bei Sitzungen des Sondergerichts Bayreuth „krankgemeldet“ zu haben. Dies und vor allem die Entscheidung der Spruchkammer ermöglichten ihm eine Wiedereinstellung bei dem Landgericht Hof.

So war er seit 01.03.1947 wieder als Landgerichtsrat bei dem Landgericht Hof / Saale tätig. Am 01.10.1949 wurde er zum Landgerichtsdirektor bei dem Landgericht Hof / Saale befördert.

Am 04.03.1960 schrieb ihn das Bayer. Staatsministerium der Justiz zwar nochmals an, dass festgestellt worden sei, dass er entgegen den Feststellungen der Spruchkammer in den Verfahren SG 56/43 und SG 51/44 bei der Verhängung von Todesurteilen mitgewirkt habe (vgl. unter Dokumente).

Auswirkungen auf sein Amt hatte dies jedoch nicht.    

Zum 01.09.1965 wurde Dr. Hagen in den Ruhestand versetzt. Er erhielt monatliche Pensionszahlungen von 1.739,00 DM.

Dr. Hagen starb am 21.02.1978 im Alter von 77 Jahren in Hof.
  • BayHStA MJu Nr. 25160
  • StABa Spruchkammerakte Naila H 1183
  • StABa Rep. K 100/5 Nr. 3110 (Generalakten OLG Bamberg „Sondergerichte“ Nr. 3234 Bd. I)
  • StABa Rep. K 107 Nr. 49 (Landgericht Hof - Personalakten)
  • Markus Materna „Richter der eigenen Sache“, Nomos-Verlag, 1. Aufl. (2021), S. 530